Kreditgeber: der oder die (Ver-)geber von Krediten

Ganz allgemein ist ein Kreditgeber entweder eine natürliche oder auch eine juristische Person, die einem Kreditnehmer einen Kredit gewährt. In der gesetzlichen Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Begriff Darlehensgeber verwendet.

Auch wenn streng genommen viele alltägliche Geschäftssituationen wie beispielsweise eine Warenlieferung ohne vorherige Bezahlung der Ware eine Kreditgewährung sind und der Gläubiger somit zum Kreditgeber wird, versteht man im täglichen Sprachgebrauch hierunter fast ausschließlich Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute, die Privatpersonen Darlehen gewähren.

Außer bei einem Kredit von privat treten fast immer gewerbliche Kreditgeber wie Banken und Sparkassen in Erscheinung. Diese Darlehensgeber gewähren Kredite im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, um daraus mit den Zinseinnahmen betriebswirtschaftliche Gewinne zu erzielen.

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Gewerbliche Kreditgeber

Gewerbliche Gläubiger sind im Regelfalle Kreditinstitute. Die Gewährung von Darlehen durch diese ist ein Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes KWG. Diese Kreditgeber brauchen zwingend die Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Ohne diese Genehmigung Bankgeschäfte zu betreiben, ist strafbar. Gewerbliche Geldgeber unterliegen einigen Vorschriften, bevor sie Kredite gewähren dürfen.

Unter anderen zählt dazu, dass sie vor der Darlehensgenehmigung eine Bonitätsprüfung des Kreditnehmers durchführen müssen. Da die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Darlehensgewährung eher allgemein sind, ergänzen Gläubiger ihre Darlehensverträge um normierte Formverträge mit speziellen Konditionen sowie um ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem Kreditvertrag zwischen einer Privatperson und einem Kreditinstitut als Kreditgeber ist die Privatperson durch die gesetzlichen Regelungen zu Verbraucherdarlehen des BGB geschützt.

Pflichtverletzungen durch den gewerblichen Kreditgeber, beispielsweise ein Verstoß gegen die Pflicht zur Bonitätsprüfung oder auch eine nicht oder unvollständig erfolgte Beratung, können unter Umständen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche seitens des Kreditnehmers begründen.

Die Pflichten des Geldgebers gegenüber dem Kreditnehmer bestehend darin, dem Kreditnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Laufzeit die Kreditsumme zur Verfügung zu stellen. Der Kreditnehmer muss im Gegenzug sowohl die gewährte Kreditsumme als auch die vereinbarten Zinsen zum festgelegten Zeitpunkt an den Kreditgeber zurückzahlen.

Für gewöhnlich endet ein Kreditvertrag bei vollständiger Zurückzahlung; unter bestimmten Voraussetzungen hat der Geldgeber aber auch das Recht auf vorzeitige Kündigung. Wenn bereits vor Auszahlung des Kredits das Ausfallrisiko des Kreditgebers drastisch steigt, sich also die Einkommensverhältnisse des Kunden negativ verändern und eine Rückzahlung nicht mehr wahrscheinlich wäre, kann der Kreditgeber sein Kreditversprechen auch widerrufen.

Wenn der Kreditnehmer die Darlehenssumme vor der vertraglich vereinbarten Fälligkeit (ganz oder teilweise) zurückführt, kann der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, da ihm Zinseinnahmen entgehen. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt.

Eine weitere Verpflichtung der gewerblichen Kreditgeber, also der Finanzinstitute, ist die Pflicht zur Beratung. Diese Gläubiger sind verpflichtet, dem Kreditnehmer die Konditionen des Kreditvertrages verständlich zu erläutern. Kreditverträge mit gewerblichen Geldgebern bedürfen zudem immer der Schriftform, und die erfolgte Beratung muss von beiden Vertragsparteien dokumentiert werden.

Je nach Art des Kreditvertrages und der gewährten Kreditsumme verlangen gewerbliche Kreditgeber von ihren Kreditnehmern oft über das Einkommen und Vermögen hinausgehende Sicherheiten, bei einem Autokauf etwa die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges und bei einem Immobilienkredit die Eintragung eines Grundrechtes. Nach vollständiger Bezahlung der Kreditsumme ist der Kreditgeber verpflichtet, die Sicherungsgegenstände wieder dem Kreditnehmer zu übereignen, also beispielsweise die Grundschuld zu löschen oder den Kfz-Brief auszuhändigen.

Wie findet man einen Kreditgeber?

Gewerbliche Geldgeber für Privatkunden finden sich entweder durch Filialbanken vor Ort (der klassische Konsumentenkredit bei der Hausbank) oder online, also in Form eines Kredits von einer Direktbank. Eine Übersicht über passende Kreditgeber bieten Vergleichsportale im Netz, die mittels Angabe der gewünschten Kreditsumme und Laufzeit eine Übersicht über potenzielle Anbieter, sortiert nach effektivem Jahreszins, ermitteln. Hier ergibt sich in Minutenschnelle eine Analyse der zahlreichen Kreditgeber, von Banken und Sparkassen über Onlinebanken bis hin zu Kreditvermittlern.

Der Kontoinhaber als Darlehensgeber der Bank

Auch, wenn es zunächst paradox klingt – Bankkunden sind gleichzeitig auch Kreditgeber ihrer Hausbanken. Die Eigenkapitalquote deutscher Kreditinstitute ist recht gering. Daher stammt ein Großteil der finanziellen Mittel, mit denen sie wirtschaften, von ihren Kunden. Wer Spareinlagen bei einer Bank hat oder ein Guthaben auf dem Girokonto, ist somit auch Geldgeber seiner Bank.

Für ihre wirtschaftliche Tätigkeit nutzen Banken und Sparkassen neben ihrem Eigenkapital und den Geldern der Kunden außerdem auch von der Bundesbank geliehenes Kapital. Genau genommen gewähren sie also Fremdkapital in Form von Krediten, das ihnen nicht gehört. Selbstverständlich sind diese Tätigkeiten gesetzlich geregelt und es ist gewährleistet, dass der Privatkunde als Kreditgeber jederzeit Anspruch auf sein Kapital hat.

Private Kreditgeber als Alternative

Während Kreditgeber größtenteils Banken und andere Kreditinstitute sind, können auch Privatpersonen als Geldgeber tätig werden. Dies kann in zweierlei Form geschehen. Zum einen gibt es den klassischen Privatkredit, also beispielsweise eine Kreditgewährung innerhalb der Familie oder unter Freunden.

Derartige Kredite von Privatpersonen unterliegen keinerlei Formvorschriften und können sogar mündlich abgeschlossen werden. Hier treten keine „Schutzmechanismen“ in Kraft, die unerfahrene Privatpersonen gegenüber den gewerblichen Kreditgebern absichern sollen. Bei solchen Krediten von privat steht für gewöhnlich die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund und es werden keine Zinsen verlangt.

Die andere Variante ist, dass Privatpersonen im Rahmen von Vermittlungsplattformen als Geldgeber fungieren. Sie können in Form einer Geldanlage ihr Geld einer Vermittlungsagentur zur Verfügung stellen. Private Kreditgeber und Kreditnehmer treten nicht unmittelbar miteinander in Kontakt, das Geldgeschäft wird über den Vermittler abgewickelt. Banken, Sparkassen und Direktbanken als gewerbliche Kreditgeber sind von solchen Vermittlungsportalen ausgeschlossen.