Unseriöses Inkasso: was bei falschen Forderungen zu tun ist
Tipp: Wenn Sie eine unberechtigte Forderung erhalten, sollten Sie sofort einen kompetenten Anwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen bzw. Rechte beauftragen.
Unseriöse oder gar kriminelle Inkassounternehmen haben sich zu einer regelrechten Plage entwickelt. Immer mehr Menschen berichten von ungerechtfertigten oder gänzlich erfundenen Forderungen. Was können Verbraucher tun, die einen Brief von unseriösen Inkassounternehmen erhalten?
Reagieren, aber nicht bezahlen
Zunächst sollte sich niemand von den oft scharf formulierten Briefen in irgendeiner Weise einschüchtern lassen. Die Verantwortlichen setzen oft darauf, dass Opfer Forderungen aus Angst zahlen. Eine solche Angst ist aber unberechtigt. Gibt es für eine Forderung keinen triftigen Grund, so muss diese auch nicht beglichen werden und es können daraus keine negativen Folgen für den Betroffenen entstehen.
Wer eine unberechtigte Forderung erhält, sollte dieser deshalb im ersten Schritt widersprechen. Das geschieht am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Der Grund für den Widerspruch ist dabei so ausführlich wie möglich darzulegen.
Auf einen Widerspruch reagiert jedes seriöse Inkassounternehmen mit einer entsprechenden Antwort. Es befragt den Auftraggeber zur Situation, welcher die Forderung begründet. Der Beschuldigte erhält dann eine genaue Übersicht darüber, wann welche Kosten entstanden sein sollen.
Unseriöse Inkassobüros reagieren nicht selten überhaupt nicht auf einen Widerspruch. Stattdessen kommt nach einiger Zeit einfach die nächste Rechnung. Wenn das passiert, wird einfach ein erneuter Widerspruch verschickt. Verbraucher können sich damit rechtlich absichern.
Keine Angst vor Kontopfändung und Gerichtsvollzieher
In den Schreiben von fragwürdigen Inkassounternehmen finden sich immer wieder allerhand Drohungen. So soll angeblich das Konto bei Nichtzahlung gepfändet werden oder es wird sogar der Besuch eines Gerichtsvollziehers angekündigt. Davon sollte sich niemand beeindrucken lassen.
Niemand kann in Deutschland solche Maßnahmen ohne Weiteres veranlassen. Es benötigt dafür immer einen Titel, also eine Forderung, die in einem Gerichtsverfahren anerkannt wurde. Genau das wird bei einer ungerechtfertigten Forderung nicht passieren, vor allem dann nicht, wenn der Beschuldigte einen Widerspruch eingelegt hat. Letzteres schützt übrigens auch vor Gebühren bei Verzug. Wer einer Forderung widerspricht und darlegt, warum er nicht zahlen wird, kann nicht in Verzug geraten.
Wenn Post vom Gericht kommt
Sollte ein unseriöses Inkassobüro tatsächlich den Rechtsweg gehen, so erhalten Beschuldigte in erster Instanz ein Schreiben vom zuständigen Amtsgericht. Auch das ist aber noch kein Grund zur Panik. Einem solchen Schreiben kann ebenfalls jeder widersprechen, im Brief findet sich dazu sogar ein passender Vordruck.
Wichtig ist lediglich Schnelligkeit, denn der Widerspruch muss dem Amtsgericht binnen 14 Tagen vorliegen. Am besten wird auch dieses Dokument per Einschreiben mit Rückschein verschickt, damit die Zustellung nachgewiesen werden kann.
Nur die wenigsten unseriösen Inkassounternehmen gehen jedoch den normalen Rechtsweg. Sie könnten dort lediglich eine Hauptforderung einfordern, nicht jedoch eigene Gebühren. Letzteres ist es jedoch, was die Kosten bei unberechtigten Forderungen gerne nach oben treibt.
So gab es ein Beispiel, bei dem aus einer Hauptforderung von lediglich 20 Euro ein Betrag von mehr als 1.500 Euro wurde. Letztlich lohnt es sich, unabhängig vom geforderten Betrag, stets einen kühlen Kopf zu behalten, unberechtigten Forderungen sofort zu widersprechen und nichts zu zahlen.