Beworbener Effektivzins und Zweidrittelzins: Wie teuer ist Ihr Kredit wirklich?
Eines der Hauptkriterien, an welchen Kredite miteinander verglichen werden, ist der effektive Jahreszins, der im Prinzip aussagt, wie teuer ein Kredit ist. In der Regel sind die Kosten für einen Kredit das, was für Kreditnehmer/innen entscheidend ist.
Doch das Problem ist, dass Kreditanbieter in der Regel mit einem Idealzins werben, den nur ein Bruchteil der Kreditnehmer/innen letztendlich bekommt – denn die tatsächliche Höhe des Zinssatzes hängt von vielen Faktoren ab. Einen deutlich realistischeren Eindruck von den Kosten eines Kreditangebots bietet der Zweidrittelzins. Er ermöglicht einen sinnvollen Kreditvergleich.
Wovon hängt die tatsächliche Zinshöhe eines Kredits ab?
Der tatsächliche effektive Jahreszins eines Verbraucherkredits ohne bonitäts- und laufzeitabhängigen Zinssatz hängt von vielen Faktoren ab:
Die Darlehenshöhe und –laufzeit
Je höher Ihr gewünschter Kreditbetrag ist, und je länger die Laufzeit, umso höher wird auch der Zins ausfallen. Denn für den Kreditgeber steigt damit das Risiko, dass Sie als Kreditnehmer/in den Kredit nicht vollständig zurückzahlen können – und um dieses Risiko auszugleichen, hebt die Bank eben den Zinssatz an.
Die gebotenen Kreditbesicherungen
Der Kreditgeber entscheidet selbst, welche Sicherheiten er als zwingend voraussetzt, um einen Kredit überhaupt zu gewähren. Viele Banken fordern unter anderem die „Abtretung des jeweils pfändbaren Teils der gegenwärtigen und künftigen Lohn- und Gehaltszahlungen“ von ihren Kreditnehmer/innen. Doch manche Menschen können ihrem Kreditgeber noch weitere Sicherheiten bieten, etwa Immobilien, Lebensversicherungen, Fahrzeuge oder eine Bürgschaft durch eine Person mit guter Bonität. Je mehr und je bessere Sicherheiten jemand bietet, umso günstiger wird auch der Zins.
Der Schufa-Score
Ein negativer Schufa-Eintrag ist für jede Bank ein wichtiges Ausschlusskriterium. Wer einen solchen hat, ist nicht kreditwürdig. Allerdings gibt es auch den Schufa -Score, der sich verschlechtert, wenn die Schufa Auskünfte über sich häufende Mahnungen oder ähnliche Schwächen im finanziellen Verhalten erhält, die nicht gleich zu einem negativen Eintrag führen, aber den Score eben negativ beeinflussen. Deshalb kann jemand laut Schufa kreditwürdig sein, weil er/sie keinen negativen Eintrag hat. Aber der Zins fällt aufgrund des nicht ganz so guten Schufa Scores höher aus als bei anderen Kund/innen.
Familienstand und Alter
Ältere Menschen erhalten fast immer höhere Zinssätze, denn bei ihnen ist das Risiko höher, dass sie ihren Kredit aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod nicht vollständig zurückzahlen können. Ansonsten können sogar Kinder die Zinshöhe beeinflussen: Ein Vater mit Kindern kann schwerer gekündigt werden und hat deshalb bessere Chancen auf einen niedrigen Zins. Alleinstehende haben es in der Regel schwerer, günstige Zinsen zu erhalten. Denn sie müssen ohne einen Partner oder eine Partnerin ihr Finanzleben stemmen, und diesen Mangel an eventueller finanzieller Unterstützung kalkulieren viele Banken bei der Zinsberechnung mit ein.
Einkommensverhältnisse
Natürlich muss das Einkommen hoch genug und stabil sein, damit überhaupt ein Kredit gewährt wird. Viele Banken geben zum Beispiel Selbstständigen überhaupt keine Kredite. Wenn doch, erhalten sie meist höhere Zinssätze, weil ihre Einkommensverhältnisse weniger sicher sind als von Menschen mit Festanstellung. Viele Banken machen auch eine Analyse über Ihre Einnahmen und Ausgaben und beurteilen die Zinshöhe zum Beispiel danach, wie viel Geld Sie am Monatsende noch übrighaben.
Der Zweidrittelzins als Instrument für besseren Verbraucherschutz
Wenn Banken also mit dem bestmöglichen Effektivzins werben, den aber nur eine sehr kleine Anzahl von Kunden und Kundinnen – jene mit perfekten Voraussetzungen – wirklich erhalten, ist das irreführend, und darauf hat auch der Gesetzgeber reagiert: Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Kreditinstitute dazu, sämtliche Kosten, die ihre Kreditangebote für die Kreditnehmer/innen mit sich bringen, anzugeben.
Ausschließlich mit dem bestmöglichen effektiven Jahreszins zu werben, ist also verboten, weshalb das auch niemand mehr macht. Was Banken aber sehr wohl gerne machen: Sie betonen diesen Mindestzins besonders, stellen ihn groß und auffällig hervor.
Doch in jedem Kreditangebot gibt es, meist deutlich kleiner und unauffälliger, einen weiteren Zinssatz: Den Zweidrittelzins. Er ist ein Instrument des Verbraucherschutzes und erlaubt einen viel realistischeren Eindruck davon, welche Zinshöhe bei einem konkreten Kreditangebot ungefähr auf den/die Verbraucher/in zukommt. Seit dem Jahr 2010 schreibt der Paragraf § 6 a Abs. (4) PAngV („Werbung für Verbraucherdarlehen“) bei bonitätsabhängigen Krediten die Angabe des Zweidrittelzinses vor.
Der Zweidrittelzins gibt an, welchen maximalen Zinssatz mindestens zwei Drittel aller angenommenen Kreditnehmer/innen erhalten.
Ein Beispiel aus dem Kreditvergleich: Die Norisbank wirbt mit einem idealen effektiven Jahreszins in Höhe von 1,39 %. Der Zweidrittelzins – zu finden im Kleingedruckten – beträgt bei diesem Angebot 3,99 % (eff. p.a.). Das bedeutet: Im Idealfall, wenn Ihre Bonität perfekt ist und sämtliche der erwähnten Faktoren die Zinshöhe zu Ihren Gunsten beeinflussen, erhalten Sie den Kredit mit einer Verzinsung von 1,39 %. Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass die Zinsen höher ausfallen, also bis zu 3,99 % betragen. Natürlich ist es möglich, dass sie in Ihrem persönlichen Fall auch niedriger sein, zum Beispiel bei 2,5 % oder bei 3,12 % liegen werden. Doch der Zweidrittelzins gibt Ihnen eben ein realistischeres Bild davon, wie viel der Kredit wahrscheinlich kosten wird und erleichtert somit auch einen Vergleich mit anderen Angeboten – ohne, dass Sie direkt eine individuelle Anfrage bei der Bank machen müssen.
Allerdings müssen Sie beachten, dass auch der Zweidrittelzins nur ein Richtwert ist und es ja auch noch das dritte Drittel an Kunden und Kundinnen gibt, die noch höhere Zinsen bezahlen müssen als den im Zweidrittelzins angegebenen Maximalzins.
Das sind jene Kunden und Kundinnen, die den Maßstab an Kreditwürdigkeit nicht erfüllen, der für den Zweidrittelzins notwendig ist, aber trotzdem noch „gut genug“ sind, um nicht als Kreditnehmer/in abgelehnt zu werden. Diese Maßstäbe – also die Kriterien und Voraussetzungen, die Kreditnehmer/innen erfüllen müssen, um den Zweidrittelzins (oder einen besseren Zins) zu bekommen – legen die Banken nach eigenem Ermessen fest. Gesetzliche Vorschriften gibt es hierzu nicht – und dementsprechend auch keine Einheitlichkeit.
Bonitätsunabhängige Kreditangebote
Am eindeutigsten sind die Zinsen eines sogenannten bonitätsunabhängigen Kreditangebots, denn ein solches Angebot vergibt an alle angenommenen Kunden und Kundinnen denselben Kredit. Hier gibt es keine Missverständnisse: Jede Person, die einen Kreditantrag macht, kann sich anhand ihres gewünschten Kreditbetrags und des für alle geltenden effektiven Jahreszinses selbst ausrechnen, welche Kosten auf sie zukommen. Bei solchen Angeboten – die zwar in der Unterzahl sind, die aber auch in unserem Kreditvergleich existieren – ist dann auch kein Zweidrittelzins vorgeschrieben.