Wer über die Vermietung von Wohnungen, Büros oder Häusern Mieteinnahmen erzielt, ist grundsätzlich steuerpflichtig. Zur Steueroptimierung können Vermieter:innen allerdings diverse Kosten ausweisen, die im engen Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Hierzu kann auch die Vorfälligkeitsentschädigung zählen, die bei der Sondertilgung eines Immobilienkredits gemeinhin anfällt.
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten steuerlich absetzen
Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten steuerlich absetzen
Vermieter:innen, die einen existierenden Immobilienkredit vorzeitig ablösen möchten, um die Möglichkeit zu haben, das entsprechende Objekt schuldenfrei und unbelastet zu verkaufen, können die Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten steuerlich absetzen, sofern sie die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist und damit nicht steuerfrei verkaufen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. erachtet es in diesem Kontext allerdings für wichtig, dass der Veräußerungserlös vollständig zur Tilgung des Immobilienkredites verwendet wird.
Wichtiger Hinweis zum Thema „Vorfälligkeitsentschädigung und Steuer“
Es ist überaus ratsam, eine:n fachkundige:n Steuerberater:in zu konsultieren, wenn es um das Thema „Vorfälligkeitsentschädigung und Steuer“ geht. Insbesondere dann, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung kostenintensiv ist.
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