Ist eine Restschuldversicherung bei Krediten sinnvoll oder nicht?
Die Restschuldversicherung (RSV), auch Restkreditversicherung genannt, bezeichnet eine spezielle Versicherungsform, welche der Kreditnehmer anlässlich der Aufnahme eines Kredites abschließen kann. Sie verfolgt einen zweifachen Schutz.
Einerseits sichert sie den Kreditnehmer und seine Angehörigen gegen bestimmte Fälle unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit ab. Andererseits schützt die RSV als Kreditsicherheit den Kreditgeber vor Zahlungsausfällen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles übernimmt die Restschuldversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers.
Welchen Schutz bietet eine Restschuldversicherung?
Eine RSV schützt nicht automatisch vor Überschuldung! Hinsichtlich des Leistungsumfanges werden im Rahmen der Restschuldversicherung verschiedene Varianten angeboten. Es besteht die Möglichkeit, sich als Kreditnehmer ausschließlich gegen den Todesfall abzusichern. Darüber hinaus können der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit oder die Versicherungsfälle der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ergänzend einbezogen werden. Wenn der versicherte Kreditnehmer aufgrund von Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit unverschuldet zahlungsunfähig ist, begleicht die Restschuldversicherung entweder die noch ausstehenden Zahlungen aus dem Kreditvertrag oder bezahlt die vereinbarte Versicherungssumme. Allerdings bestehen Leistungsbegrenzungen sowie Warte- und Karenzzeiten, welche diese Versicherungsleistungen einschränken.
So tritt der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit erst nach Ablauf einer bestimmten Frist (Wartezeit) ab Abschluss der Restschuldversicherung ein. Die festgelegten Karenzzeiten sehen vor, dass der Leistungsanspruch erst dann besteht, wenn der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bereits eine bestimmte Zeit angedauert hat. Die Versicherungsunternehmen normieren darüber hinaus für alle drei Versicherungsfälle teils umfassende Ausschlusstatbestände, in denen der Versicherungsschutz überhaupt nicht greift.
Seitens des Kreditnehmers besteht keine Verpflichtung, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Allerdings können Kreditinstitute die Vergabe des Kredites vom Eingehen eines solchen Versicherungsschutzes abhängig machen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes und der gewährten Kreditsumme. Sie werden von den Kreditinstituten meist nicht im zwingend auszuweisenden Effektivzinssatz einberechnet, weil sie die Restschuldversicherung dem Kreditnehmer als Zusatzleistung anbieten, welche er freiwillig in Anspruch nehmen kann. Insgesamt fallen die Kosten für die RSV sehr hoch aus, weil sie neben der eigentlichen Versicherungsprämie auch Provisionen für den Kreditgeber beinhalten.
Restschuldversicherung: ja oder nein
Ob der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll erscheint, hängt von kreditbezogenen sowie von einkommens- und vermögensbezogenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist er nur dann angebracht, wenn Kreditfinanzierungen mit längerer Kreditlaufzeit und höherem Kreditvolumen in Anspruch genommen werden. Dies betrifft insbesondere Bau- und Immobilienfinanzierungen, welche in der Regel für einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen werden und mit hohen finanziellen Rückzahlungsverpflichtungen verbunden sind. Bei herkömmlichen Ratenkrediten stehen hingegen die anfallenden Kosten für den Versicherungsschutz außer Verhältnis zum möglichen Nutzen, weshalb von einer Restschuldversicherung abzuraten ist.
Dies gilt vor allem dann, wenn der Kreditnehmer eine sichere und gute Einkommenssituation mit einem nicht zu knapp bemessenen Haushaltsbudget vorweisen kann. Ebenso kann auf eine RSV verzichtet werden, wenn der betreffende Kreditvertrag von zwei Kreditnehmern gemeinsam eingegangen wurde und beide über ein geregeltes Einkommen verfügen. Wenn versicherungsfähige Vermögenswerte vorhanden sind, erscheint eine Kreditabsicherung durch Vermögen gegenüber der Restschuldversicherung die bessere Option zu sein. Des Weiteren können auch persönliche Kreditsicherheiten wie Bürgschaft oder Schuldbeitritt als mögliche Alternativen in Betracht gezogen werden.
Gänzlich obsolet ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, wenn der Kreditnehmer bereits denselben Versicherungsschutz in Form einer bestehenden Risikolebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung genießt. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass sich die Risikolebensversicherung gegenüber der Restschuldversicherung in der Regel durch niedrigere Kosten auszeichnet.