KREDITNEHMER

Kreditnehmer: was Sie hierzu wissen sollten

Beim Kreditnehmer handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, welche einen Kredit mit einem Kreditgeber abschließt. Gegenstand eines Kredites können sowohl Waren (Warenkredit) als auch Geld (Geldkredit) sein.

Im Falle des Geldkredites leiht sich der Kreditnehmer vom Kreditgeber eine bestimmte Geldsumme (Kreditsumme), welche er zu den vertraglich festgelegten Bedingungen zurückzahlen muss.

Aus finanztechnischer Sicht nimmt er eine Fremdfinanzierung in Anspruch. Als Kreditnehmer können Privatpersonen, Selbstständige oder Unternehmen auftreten, wenn sie die Voraussetzungen der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit erfüllen.

kreditnehmer

Als Kreditnehmer wird eine Person bezeichnet, die einen Kredit aufnimmt.

Natürliche Personen erlangen in der Regel mit Eintritt der Volljährigkeit die Fähigkeit, ein Kreditverhältnis rechtswirksam eingehen zu können. Die Kreditwürdigkeit (Bonität) bezeichnet hingegen die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen gemäß der Kreditvereinbarung erfüllen kann. Vor dem Abschluss des Kreditvertrages entscheidet der Kreditgeber, ob er den Kreditinteressenten als kreditwürdig einstuft.

Woraus ergeben sich die Rechte und Pflichten des Kreditnehmers?

Die Kreditbeziehung wird zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer durch den Abschluss des Kreditvertrages geregelt, welcher die einzelnen Bedingungen der Kreditvergabe und des Kreditverhältnisses beinhaltet. Aus diesem Kreditvertrag ergeben sich für den Kreditnehmer verschiedene Rechte und Pflichten.

Allerdings sind nicht zwangsläufig alle Pflichten im Vertrag selbst geregelt. Vielmehr können einzelne Punkte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Kreditgebers angeführt sein. Es ist daher wichtig, vor der Vertragsunterzeichnung die ergänzenden Bestimmungen der AGBs durchzulesen. Einzelne Rechte des Kreditnehmers können in gesetzlichen Regelungen normiert sein. Dies gilt beispielsweise für die Schutzvorschriften bei Verbraucherkrediten nach den §§ 491-498 BGB.

Rechte des Kreditnehmers

Mit Begründung der Kreditbeziehung und nach Einreichen der erforderlichen Unterlagen erwirbt der Kreditnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung der Kreditsumme durch den Kreditgeber. Der Kreditgeber hat ihm die festgelegte Kreditsumme für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen.

Nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückzahlung eines besicherten Kredites müssen dem Kreditnehmer die bereitgestellten Sicherheiten wieder ausgehändigt beziehungsweise übertragen werden. Dies betrifft unter anderem die Rückgabe von hinterlegten Wertgegenständen und Fahrzeugbriefen. In gleicher Weise ist der Kreditnehmer bei einem abbezahlten Grundschuldkredit dazu berechtigt, von der Bank eine Löschungsbewilligung für die eingeräumte Grundschuld einzufordern.

Verbraucher können Kreditverträge, welche sie für private Verwendungszwecke mit Unternehmen abgeschlossen haben, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsunterfertigung widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht muss der Kreditgeber verpflichtend informieren. Zudem verfügt der Kreditnehmer über ein laufendes Informationsrecht bezüglich seiner geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen sowie hinsichtlich der noch aushaftenden Kreditsumme. Des Weiteren sind Verbraucher dazu berechtigt, den Kredit vorzeitig zu tilgen. In diesem Fall kann das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen, deren Höhe einer gesetzlichen Beschränkung unterliegt.

Pflichten der Kreditnehmers

Die Hauptpflichten des Kreditnehmers (Schuldners) liegen in der Rückzahlung (Tilgung) der ausbezahlten Kreditsumme und der Zahlung der festgelegten Kreditzinsen unter Einhaltung der vertraglich fixierten Zahlungstermine. Wenn der Schuldner den Kreditbetrag nicht vereinbarungsgemäß annimmt, können ihm vom Kreditgeber Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt werden.

Im Vorfeld der Kreditvergabe ist der Kreditnehmer verpflichtet, den Kreditgeber über seine finanziellen Vermögens- und Einkommensverhältnisse wahrheitsgemäß aufzuklären. Kreditinstitute verlangen in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung der Schufa-Klausel.

Damit erlangen sie die Ermächtigung, bonitätsrelevante Daten des Kreditinteressenten bei der Schufa abzufragen und die Daten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Kredit an diese Wirtschaftsauskunftei weiterzugeben. Darüber hinaus hat der Kreditnehmer den Kreditgeber über etwaige Veränderungen beziehungsweise Verschlechterungen in seiner finanziellen Situation wie Arbeitsplatzverlust oder Scheidung, welche während der Kreditlaufzeit auftreten, zu informieren.

Wenn die Besicherung des Kredites vereinbart wurde, muss er die vorgesehenen Sicherheiten bereitstellen. Bei zweckgebundenen Krediten besteht die zusätzliche Verpflichtung, die Kreditsumme dem Verwendungszweck entsprechend zu benützen.