Corona-Hilfe: Soforthilfe nutzen
Die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen leisten ab dem 18.03.2020 Corona-Hilfe auch in finanzieller Form. Die verantwortlichen Politiker und Spitzenbeamte, im Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium, wissen, dass das Coronavirus bzw. die durch den Erreger verursachte nationale und internationale Krise, sowohl Verbraucher als auch Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen. Nicht nur in gesundheitlicher, sondern mehr noch in finanzieller Hinsicht. Deshalb startet der Bund und die Länder zahlreiche Maßnahmen zur Corona-Soforthilfe. Von diesen Leistungen können zahlreiche Bürger und Unternehmen zeitnah Gebrauch machen. Informieren Sie sich jetzt und hier, auf Kredit-Markt.
Inhaltsverzeichnis / Table of Contents
Corona Soforthilfe per Einmalzahlung
Alle Bundesländer bieten ab sofort entsprechende Soforthilfe per Einmalzahlung.
Auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie alle Hilfsangebote in der Übersicht. Mit mit Infos und allen Links wie Sie direkt in Ihrem jeweiligen Bundesland Corona-Soforthilfe per Einmalzahlung erhalten können.
Kredite der KfW und Landesbanken
Im Zuge dieser Maßnahmen zur Soforthilfe können Firmen, Selbständige und Freiberufler ab dem 23.03.2020 Corona-Kredite der KfW über die Banken oder bei den Sparkassen anfordern. Auch viele Landesbanken bieten entsprechende Darlehen an.
Kredite auf Bundesebene
Kredite auf Länderebene:
- Bayern: LfA Förderbank Bayern
- Baden-Württemberg: L-Bank Landeskreditbank – Förderbank
- Berlin Investitionsbank (IBB)
- Brandenburg Investitionsbank des Landes (ILB)
- Bremen Aufbau-Bank GmbH (BAB)
- Hamburg Wohnungsbaukreditanstalt (IFBHH)
- Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank)
- Mecklenburg-Vorpommern Landesförderinstitut (LFI-MV)
- Niedersachsen: NBank
- Nordrhein-Westfalen: NRW.Bank
- Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank (ISB) AöR
- Saarland: Investitionskreditbank AG (SIKB)
- Sachsen: Sächsische: Aufbaubank (SAB)
- Sachsen-Anhalt Investitionsbank
- Schleswig-Holstein: Investitionsbank (IB.SH)
- Thüringen: Aufbaubank (TAB)
Corona-Soforthilfe durch Kurzarbeitergeld
Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem eine auf die Folgen der Coronakrise abgestimmte Anpassung des Kurarbeitergeldes. Die entsprechenden Regelungen sollen hierbei flexibilisiert bzw. optimiert werden. Zusätzlich wird die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Kontext vollständig erstatten. Um mit der Anpassung des Kurzarbeitergeldes möglichst vielen Arbeitnehmern und auch Betrieben Hilfe leisten zu können, werden diese Regelung ebenso für Leiharbeiter gelten. Arbeitsagentur: Informationen zum Kurzarbeitergeld
Corona-Hilfe in steuerlicher Hinsicht
Vor allem gewerbetreibende, also Wirtschaftsbetriebe und Selbständige, sollen mit der Möglichkeit auf Stundung von Steuerschulden unterstützt werden. Hierzu erhalten die jeweiligen Behörden und Finanzämter entsprechende Dienstanweisungen. Wenn also eine fällige Steuerzahlung eine für den Betroffenen Steuerzahler, erhebliche Härte darstellen würde, kann das zuständige Finanzamt den Termin für die Zahlung hinausschieben. Hierdurch sollen Unternehmen während der Coronakrise liquide gehalten werden. Allerdings müssen solche Stundungen schriftlich beantragt und auch begründet werden. Haufe: Steuererleichterungen wegen Corona
Corona-Soforthilfe auf europäischer Ebene
Nicht nur auf Bundes- und Länderebene soll eine koordiniert starke Corona-Hilfe stattfinden, sondern auch auf europäischer Ebene. Hierzu plant die Europäische Kommission die „Corona Response Initiative“ welche mit einem Volumen von ca. 25 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Auch die Europäische Zentralbank (EZB), mit Sitz in Frankfurt am Main, soll Maßnahmen treffen, um in den Zeiten des Coronavirus die Liquidität der nationalen Geschäftsbanken sicherstellen zu können.