FESTGELD

Festgeld: feste Zinsen und geregelte Laufzeit

Bei Festgeld handelt es sich um eine Art der Geldanlage, die über eine feste Laufzeit, anders wie bei Tagesgeld, und zu einem fest vereinbarten Zinssatz abgeschlossen wird. Die Zinsen für Festgeld werden am Ende der Anlagezeit gutgeschrieben.

Bei Fälligkeit kann die Anlage auch erneut als Festgeld angelegt oder als Sichtanlage weitergeführt werden. Eine Option auf eine vorzeitige Verfügung ist in der Regel nicht möglich. Die Laufzeiten variieren zwischen einem Monat und mehreren Jahren. Eine Mindestanlage, deren Höhe von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich ist, ist notwendig.

Wo kann man sein Kapital als Festgeld anlegen?

Die meisten Filial-, Online-Banken und Sparkassen bieten Festgeld an. Vor der Entscheidung für ein Kreditinstitut sollte man einen Vergleich durchführen, um das beste Angebot zu ermitteln. Dieses Vorgehen ist speziell bei Festgeld wichtig, da das Kapital bis zum Ende der Laufzeit beim Anbieter der Wahl verbleibt. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nur in seltenen Fällen möglich und mit Zinseinbußen verbunden.

Bei der Wahl des Anbieters sollte man auch die Konditionen in Sachen Zinsgutschrift beachten. Anleger müssen darauf achten, dass die Zinsen jährlich, also jeweils zum Jahresende gutgeschrieben werden. Denn gerade bei Verträgen mit einer jahrelangen Laufzeit kann es sonst zu Einbußen bei der Steuer kommen. Die Berechnung der Steuerlast unterliegt dem Termin, an dem der Zinsgewinn verbucht wurde.

Wie eröffnet man ein Festgeldkonto?

Im Vorfeld muss sich der Anleger beim jeweiligen Kreditinstitut ausweisen. Denn alle Sparkassen und Banken sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Identität des Antragstellers zu überprüfen. Dabei dient der Personalausweis als Legitimationspapier. In Ausnahmefällen kann der Personalausweis durch den Reisepass plus Meldebestätigung ersetzt werden.

Wenn ein Anleger ein Festgeldkonto bei einer reinen Online-Bank eröffnen möchte, wird das Postident-Verfahren angewandt. Dazu müssen die Vertragsunterlagen und der Postident-Coupon des jeweiligen Kreditinstitutes heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Antragsteller muss diese Unterlagen ausfüllen und dann damit in eine Filiale der Post gehen. Er muss dort auch seinen Personalausweis vorlegen. Ein Mitarbeiter der Post überprüft anhand der mitgebrachten Identifikationspapiere die Identität des Kunden. Dann scannt der Postmitarbeiter den Coupon ein und überträgt die Basisdaten in ein Formular, der Kunde muss dieses Papier via Unterschrift bestätigen.

Die Post versendet nun die Bestätigung der Identität zum Anbieter. Dieses Verfahren ist für den Kunden immer kostenlos. Es wird aber bereits an weiteren Lösungen zur Feststellung der Identifikation gearbeitet und einige Kreditinstitute bieten ihren Kunden schon ein Videoident-Verfahren an. Das spart den Gang zur Post, benötigt wird dazu nur ein Computer mit Webcam.

Neben der Identifikation und Legitimation des Antragstellers gehört zu einer Kontoeröffnung auch die vertragliche Vereinbarung über die Elemente der Eröffnung eines Festgeldkontos. Der Kontovertrag beinhaltet alle vertraglichen Bestandteile. Dazu gehören die Angaben zum Anlagezeitraum und dem festgelegten Zinssatz. Auch alle anderen Sonderkonditionen werden schriftlich festgehalten.

Besonderes Augenmerk sollte der Bankkunde auch darauf legen, dass es sich bei dem vereinbarten Zinssatz um einen Festzins handelt. Sind alle vertraglichen Konditionen geregelt, wird der Festgeldkontovertrag innerhalb weniger Minuten elektronisch erstellt. Mit der Unterschrift des Bankkunden gilt der Vertrag als abgeschlossen und das Festgeldkonto wird eröffnet. Eine unterschriebene Ausfertigung des Vertrages erhalten beide Vertragsparteien, also der Kontoinhaber und das Kreditinstitut.

Nun muss der Kontoinhaber den vertraglich vereinbarten Anlagebetrag auf dem neu eröffneten Festgeldkonto hinterlegen. Handelt es sich um die Hausbank des Kunden, dann kann der Betrag wahlweise vom Sparbuch oder vom Girokonto aus überwiesen werden. Ist der Kunde ein Neukunde beim Festgeldanbieter seiner Wahl, dann muss die Überweisung von einem Girokonto aus erfolgen. Denn andere Konten sind per Gesetz nicht für den Zahlungsverkehr zwischen verschiedenen Kreditinstituten zugelassen.

Es sollte nun unbedingt ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Denn wenn das versäumt wird, dann vermindert sich der effektive Betrag zu Ungunsten des Kunden. Kreditinstitute müssen sämtliche Erträge ihrer Kunden besteuern und den Anteil dieser Steuern an das Finanzamt abführen. Damit man als Kunde die Festgeldzinsen komplett steuerfrei vereinnahmen kann, ist also der Freistellungsauftrag unbedingt notwendig.

Das Referenzkonto für Festgeld

Der Sparer muss über ein Referenzkonto verfügen, um ein Festgeldkonto eröffnen zu können. Von diesem Konto aus, können die Einzahlungen auf das Festgeldkonto vorgenommen werden. Und bei Ende der Laufzeit wird das Festgeld plus Zinsen auf das Referenzkonto überwiesen. Das bedeutet eine zusätzliche Sicherheit für den Kunden. Denn auf diese Weise ist es Kriminellen nicht möglich, eine Verfügung von einem fremden Festgeldkonto auf ein anderes Konto umzuleiten.

Ist die vorzeitige Auszahlung beim Festgeld grundsätzlich ausgeschlossen?

Zu diesem Punkt sollte der Kunde vor dem Vertragsabschluss sorgfältig das Kleingedruckte in den Unterlagen lesen. In der Regel wird es von den Banken so gehandhabt, dass der Anleger keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Auszahlung vor dem Ablauf der vertraglich festgelegten Zeitdauer hat. Doch aufgrund des starken Konkurrenzkampfes auf dem Kreditmarkt, zeigen sich einige Banken kulant und lassen unter Umständen eine vorzeitige Verfügung zu. In solchen Fällen muss der Anleger jedoch mit Zinsverlusten, beziehungsweise damit rechnen, Vorschusszinsen zu zahlen.

Was geschieht zum Ablauf der Vertragslaufzeit?

Bei der Fälligkeit kann der Kunde direkt über das angelegte Festgeld plus Zinsen verfügen. Allerdings müssen auch hier die spezifischen Vertragskonditionen beachtet werden. Das gilt besonders für Festgeldanlagen mit einer relativ kurzen Laufzeit. Denn viele Banken haben in diese Verträge eine automatische Verlängerung integriert. Diese tritt in Kraft, wenn der Kunde vorher nicht fristgerecht kündigt.

Das Kündigungsdatum sollte man sich also unbedingt notieren und zum richtigen Datum auf Wiedervorlage setzen. Bei einer automatischen Verlängerung spricht man im Finanzgewerbe von einer Prolongation. Wird das Festgeldkonto, dass unter einer solchen Vertragsklausel angelegt wurde nicht fristgerecht gekündigt, dann hat der Kunde die Verlängerung zu akzeptieren. Diese Verlängerung unterliegt dann einem geänderten Zinssatz. Sie wird stets zum jeweils aktuellen Zinssatz geführt.

Muss ein Höchstanlage- oder ein Mindestanlagebetrag beachtet werden?

Ja, darauf bestehen eigentlich alle Kreditinstitute. Die Höhe der Mindestanlage schwankt von Anbieter zu Anbieter. Die untere Grenze liegt zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro.

Welche Vorteile bietet Festgeld?

Festgeld gehört in Deutschland zu einer der beliebtesten Form der Anlage. Denn für den Großteil der hiesigen Sparer steht die Sicherheit der Anlage ganz oben. Erst auf dem zweiten Platz drehen sich die Überlegungen um die Höhe der Rendite. Mit einem Vertrag über Festgeld steht der Bankkunde auf der sicheren Seite. Denn die Gesetze der Europäischen Union schreiben vor, dass bis zu einer Höchstsumme von 100.000 EUR Anlage pro Kunde und Bank das Kapital durch die nationalen Einlagungssicherungssysteme zu 100 % abgesichert ist.

Ein weiterer Vorteil der Anlage in Festgeld ist die hohe Planungssicherheit. Denn der Zinssatz ist über die komplette Laufzeit des Vertrags festgeschrieben. Wenn die Zinsen auf dem Kapitalmarkt sinken, dann hat das keinen Einfluss auf die Festgeldzinsen. Zu der hohen Planbarkeit gehört auch, dass der Anleger auf Euro und Cent vorher genau weiß, welcher Zinsbetrag ihm zum Ende der Laufzeit gutgeschrieben wird. Und selbstverständlich besteht am Ende der Laufzeit auch der gesetzliche Anspruch nicht nur auf die Auszahlung der Zinsen, sondern auch auf die komplette Rückzahlung der angelegten Geldsumme. Zudem entstehen dem Festgeldanleger keine Gebühren für die Kontoführung oder die Verwaltung. Diese Kosten werden von den Kreditinstituten bereits in den ausgeschütteten Zinsertrag einkalkuliert.

Es handelt sich um eine sichere Form der Geldanlage. Gerade in Zeiten, in denen der Finanzmarkt häufig von Krisen geschüttelt wird, ist diese Sicherheit Gold wert. Deshalb eignet sich diese Form der Kapitalanlage besonders für Sparer, die Sicherheit schätzen. Und da die Rendite im Vorfeld genau berechnet werden kann, eignet sich diese Geldanlage auch für Anleger bei denen eine hohe Planungssicherheit mit an erster Stelle steht.