Fremdfinanzierung: die Finanzierung aus der Fremde
Die Finanzierung unterteilt sich je nach rechtlicher Stellung des Kapitalgebers in Fremdfinanzierung einerseits und Eigenfinanzierung andererseits. Als Mischform zwischen diesen beiden Finanzierungsarten ist die Mezzanine-Finanzierung anzusehen.
Der Begriff Fremdfinanzierung definiert die Zuführung (Beschaffung) von Kapital in Form fremder finanzieller Mittel. Das zugeführte Kapital wird als Fremdkapital bezeichnet. Kapitalgeber, welche Fremdkapital bereitstellen, heißen Fremdkapitalgeber. Damit bildet die Fremdfinanzierung das Pendant zur Eigenfinanzierung, welche Eigenkapital aufbringt.
Charakteristika der Fremdfinanzierung
Ein wesentliches Charakteristikum der Fremdfinanzierung ist, dass Fremdkapitalgeber ihr Kapital dem Kapitalnehmer nur befristet, d.h. für eine bestimmte Laufzeit, zur Verfügung stellen. Nach Ende dieser Laufzeit erhalten sie ihr eingesetztes Kapital in Höhe des Nominalbetrages wieder zurück. Als Vergütung für die Kapitalüberlassung wird ein fester oder variabler Zins verrechnet, welcher als erfolgsunabhängig gilt. Den Fremdkapitalnehmer trifft somit die fixe Verpflichtung, Tilgungs- und Zinszahlungen zu leisten.
Im Gegensatz zu Eigenkapitalgebern nehmen Fremdkapitalgeber eine klassische Gläubigerstellung ein. Sie trifft somit keine Haftung im Insolvenzfall des Fremdkapitalnehmers. Fremdkapitalgeber erwerben als Gläubiger im Unterschied zu Eigenkapitalgebern keine Eigentums- oder Gewinnbeteiligungsrechte, haben jedoch einen Anspruch auf erfolgsunabhängige Vergütung (Tilgung und Zinsen). Im Normalfall ergeben sich aus der Kapitalüberlassung selbst keine Mitsprache- oder Zustimmungsrechte. Sie können jedoch im Einzelfall insbesondere bei der Bereitstellung von Fremdkapital für Unternehmen gesondert vereinbart werden.
Je nach Kreditwürdigkeit und Kreditvolumen verlangen Kapitalgeber im Rahmen der Fremdfinanzierung vom Kreditnehmer Sicherheiten in Form von Hypotheken, Sicherungsübereignungen oder Bürgschaften. Fremdkapital wird gegenüber dem Eigenkapital vorrangig behandelt. Bei einer Insolvenz des Fremdkapitalnehmers werden daher zunächst die Fremdkapitalgeber befriedigt.
Die im Zuge der Fremdfinanzierung zu leistenden Zinsen stellen bei Unternehmen aus Sicht des Kapitalnehmers Betriebsausgaben dar und mindern den steuerlichen Gewinn, weshalb sie von der Einkommens- oder Körperschaftssteuer abgesetzt werden können.
Bei zunehmender Fremdfinanzierung steigt das Risiko einer Überschuldung, welches sich in einem Überschuss der Schulden gegenüber dem Vermögen äußert. Es besteht die Gefahr, die Tilgungs- und Zinszahlungen nicht mehr leisten zu können und zahlungsunfähig (insolvent) zu werden.
Fristigkeit und Arten
In Abhängigkeit der Fristigkeit der bereitgestellten Kapitalmittel kann zwischen kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Fremdfinanzierung differenziert werden. Von kurzfristiger Fremdfinanzierung spricht man bei einem Zeithorizont von bis zu einem Jahr. Als mittelfristig gelten Laufzeiten zwischen einem und vier bis fünf Jahren. Fremdfinanzierungen mit längeren Laufzeiten als vier bis fünf Jahren sind langfristig.
Als wichtigste Form der Fremdfinanzierung ist die Kreditfinanzierung einzuschätzen, welche alle verschiedenen Arten von Krediten umfasst. Zur kurz- bis mittelfristigen Fremdfinanzierung gehören Kontokorrentkredit (Dispokredit), Diskontkredit (Wechselkredit), Lombardkredit, aber auch Kundenanzahlung (Kundenkredit), Lieferantenkredit und Factoring.
Mittelfristig sind meist die klassischen Konsumentenkredite zur Anschaffung von Konsumgütern. Die beliebteste Variante der langfristigen Fremdfinanzierung stellen die klassischen Darlehen dar, welche in der Regel von Kreditinstituten gewährt werden. Darunter fallen unter anderem Immobilien-, Wohnbau- und Bauspardarlehen an Verbraucher, aber auch Investitionsdarlehen an Unternehmen.
Als Fremdkapitalgeber kommen jedoch nicht nur Banken und Sparkassen infrage. Kredite können auch von Unternehmen oder von Privatpersonen vergeben werden. In die zweite Gruppe fällt der sogenannte Privatkredit. Zur langfristigen Kreditfinanzierung gehören zudem Anleihen, Schuldverschreibungen, Options-, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen. Um langfristig ausgerichtete Fremdfinanzierungen handelt es sich bei Leasing und Franchising, welche beide als Kreditsubstitute nicht zur Gruppe der Kredite zählen.