DARLEHEN

Darlehen: so funktioniert’s

Aus juristischer Sicht bezeichnet ein Darlehen (häufig auch „Kredit“ genannt) ein vertragliches Schuldverhältnis, welches die Überlassung von Geld (Gelddarlehen gemäß § 488 BGB) oder vertretbaren Sachen (Sachdarlehen nach § 607 BGB) regelt. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Gelddarlehen. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung, welchen der Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß zurückzahlen muss. Die überlassene Geldsumme (Darlehenssumme) fällt unter den Begriff Fremdkapital. Dieses wird für einen bestimmten Zeitraum (Darlehenslaufzeit) überlassen.

Darlehensarten von A bis Z:

Als Fremdkapitalgeber erlangt der Darlehensgeber die Stellung eines Gläubigers, welcher einen rechtlich begründeten Anspruch auf Rückzahlung (siehe Tilgung) der Darlehenssumme erwirbt. Im Regelfall vereinbaren die Vertragsparteien Zinsen, welche der Darlehensnehmer als Entgelt für die Geldleihe zu leisten hat.

Zinslose Darlehen sind eher unüblich und beschränken sich vordergründig auf den Familienkreis. Wenn der Darlehensgeber eine Privatperson ist, wird von Privatdarlehen bzw. einem Kredit von privat gesprochen.

Darlehen und Vertrag

Darlehen werden durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber begründet. Da mündliche Absprachen ein großes Risiko- und Unsicherheitspotenzial in sich tragen, empfiehlt sich die Schriftform. Verbraucherdarlehen sind verpflichtend schriftlich abzuschließen. Im Darlehensvertrag werden die einzelnen Konditionen wie Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlung und Kündigungsrechte festgelegt.

Gegebenenfalls ist die Darlehensvergabe an die Bereitstellung von Sicherheiten durch den Darlehensnehmer geknüpft. Die Darlehenssumme wird vom Darlehensgeber in einem einmaligen Betrag oder in Teilbeträgen ausbezahlt. Ebenso kann die Rückzahlung je nach Darlehensart in Form von Raten (Annuitäten- und Tilgungsdarlehen) oder zur Gänze am Ende der Laufzeit (Endfälliges Darlehen) erfolgen.

Die Bedeutung des Darlehens

Im Bankwesen bezeichnen Darlehen mittel- bis langfristige Formen der Fremdfinanzierung. Sie werden sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen als Mittel der Kapitalbeschaffung in Anspruch genommen. In beiden Fällen dienen Darlehen als Finanzierungsquelle für Anschaffungen, für welche die eigenen finanziellen Mittel des Darlehensnehmers nicht ausreichen.

Im Unternehmensbereich werden mithilfe dieser Fremdfinanzierung erforderliche betriebliche Investitionen im Anlage- oder Umlaufvermögen getätigt, um die unternehmerische Geschäftstätigkeit sicherstellen zu können. Werden Darlehen hingegen von Privatperson für Konsumzwecke mit gewerblichen Darlehensgebern wie Banken oder Sparkassen abgeschlossen, handelt es sich um Verbraucherdarlehen (§ 491 BGB).

Darlehen können für einen bestimmten Zweck gewährt werden, welcher im Vertrag genau geregelt ist. Bei diesen zweckgebundenen Gelddarlehen darf der Darlehensnehmer die ausbezahlte Darlehenssumme nur bestimmungsgemäß verwenden. Dies betrifft beispielsweise Geschäftsdarlehen und Förderdarlehen für Unternehmensgründer und Selbstständige, welche lediglich zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Sachmitteln oder Gründungskosten eingesetzt werden dürfen.

Zweckgebunden ist auch das Bauspardarlehen, welches nur in Kombination mit dem vorherigen Abschluss eines Bausparvertrages ausbezahlt werden kann. Es beschränkt sich auf Verwendungszwecke im Bereich Wohnwirtschaft wie Errichtung und Anschaffung eines Eigenheimes, Renovierung eines bestehenden Wohnobjektes oder Umschuldung eines Wohnbaudarlehens.

Nach Ansparen des vorgesehenen Mindestguthabens kann die Auszahlung der Darlehenssumme in Höhe der Differenz zwischen der fixierten Bausparsumme und dem tatsächlichen Sparguthaben vereinbart werden. Der Baufinanzierung dienen Wohnbaudarlehen und Immobiliendarlehen, welche typischerweise langfristigen Laufzeiten von 15 bis zu 40 Jahren unterliegen.

Darlehen können zudem zur Vor- oder Anschlussfinanzierung verwendet werden. Mit einem Bankvorausdarlehen wird der abgeschlossene Bausparvertrag mit der Darlehenssumme zwischenfinanziert. Während der Laufzeit des Vorausdarlehens bezahlt der Darlehensnehmer Zinsen und Ansparungsbeträge für den Bausparvertrag. Die Tilgung des Darlehens wird bei Zuteilung des Bausparvertrages mit der Bausparsumme beglichen.

Das sogenannte Forward-Darlehen bietet die Möglichkeit, die gegenwärtigen Zinsen für ein Darlehen festzuschreiben, welches erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt benötigt wird. Es wird oftmals im Vorfeld von absehbaren Immobilienfinanzierungen in Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus in Anspruch genommen. Forward-Darlehen werden mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten angeboten.