Einem neuen Urteil des EuGH in Luxemburg zufolge darf der Schufa-Score nicht das alleinige Entscheidungskriterium bei der Frage sein, ob ein Unternehmen mit einem potenziellen Kunden einen Vertrag schießt oder nicht. Damit hat die deutsche Wirtschaftsauskunftei Schufa (kurz für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) einen Nackenschlag vom Europäischen Gerichtshof erhalten.
EuGH: Automatisierte Entscheidung auf Basis des Schufa-Scores unzulässig
Laut den EU-Richtern verstoße die Nutzung der Schufa-Daten gegen das europäische Datenschutzrecht insbesondere dann, wenn der Schufa-Score das einzige Kriterium für die Entscheidung für oder gegen einen Vertragsschluss ist. Das Profiling könne Verbraucherinnen und Verbraucher diskriminieren. Eine automatisierte Entscheidung auf Basis des Schufa-Scores sei unzulässig.
Die EU-Richter halten es sogar für möglich, dass das deutsche Gesetz per se gegen die Grundsätze des EU-Rechts verstoßen könne.
Die Schufa hält dagegen, dass der Schufa-Score in aller Regel nicht allein entscheidend ist für einen Vertragsabschluss. Die ca. 10.000 Vertragspartner der Schufa, zu denen u.a. Raiffeisenbanken, Sparkassen, Kreditvermittler, Versandhäuser, Mobilfunkanbieter und Stromversorger zählen, berücksichtigen grundsätzlich noch weitere Kriterien, um zu entscheiden, ob ein Vertragsschluss zustande kommen kann oder eben nicht.
Schufa-Score als zuverlässiger Wert für die Einschätzung der Bonität einer Person
Der Schufa-Score eines Verbrauchers basiert auf einer Skala von 0 – 100 Prozent. Je höher der Score, desto wahrscheinlicher ist es, dass der entsprechende Verbraucher Rechnungen oder beispielsweise monatliche Raten eines Kredits bezahlen wird oder nicht. Die Schufa-Bewertung spielt grundsätzlich eine wichtige Rolle bei der Einschätzung der Bonität (Kreditwürdigkeit) einer Person.
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